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   BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88   

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https://dejure.org/1988,5968
BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88 (https://dejure.org/1988,5968)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1988 - 3 B 80.88 (https://dejure.org/1988,5968)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1988 - 3 B 80.88 (https://dejure.org/1988,5968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die so genannte "Grundsatzrüge" - Revisibilität landesrechtlicher Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125, 155 ff.) die Aufteilung der Regelungsbefugnisse zwischen Gesetzgeber und Satzungsgeber hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 27.05.1986 - 3 B 54.85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88
    Der beschließende Senat hat im übrigen die Rechtsgültigkeit entsprechender Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen für Ärzte in Bayern, Rheinland-Pfalz und für nordrheinische Ärzte auch im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 - , 10. September 1986 - BVerwG 3 B 4.86 - und 29. Februar 1988 - BVerwG 3 B 87.87 - ).
  • BVerwG, 29.02.1988 - 3 B 87.87

    Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses - Anspruch auf Anerkennung der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88
    Der beschließende Senat hat im übrigen die Rechtsgültigkeit entsprechender Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen für Ärzte in Bayern, Rheinland-Pfalz und für nordrheinische Ärzte auch im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 - , 10. September 1986 - BVerwG 3 B 4.86 - und 29. Februar 1988 - BVerwG 3 B 87.87 - ).
  • BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88
    Der beschließende Senat hat im übrigen die Rechtsgültigkeit entsprechender Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen für Ärzte in Bayern, Rheinland-Pfalz und für nordrheinische Ärzte auch im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 - , 10. September 1986 - BVerwG 3 B 4.86 - und 29. Februar 1988 - BVerwG 3 B 87.87 - ).
  • BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 95.91

    Arztrecht - Gynäkologe - Künstliche Befruchtung

    Durch die Facharztentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff.) ist die Aufteilung der Regelungsbefugnisse zwischen dem staatlichen Gesetzgeber und dem berufsständischen Satzungsgeber hinreichend geklärt (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluß vom 21. November 1988 - BVerwG 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.1993 - 3 B 123.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Aufteilung der Regelungsbefugnisse zwischen dem staatlichen Gesetzgeber und dem berufsständischen Satzungsgeber in bezug auf die Weiterbildung ist durch die auch vom Kläger zitierte Facharztentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff.) hinreichend geklärt (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluß vom 21. November 1988 - BVerwG 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76 m.w.N.) Selbst wenn man dem Erfordernis einer Ermächtigung für die Weiterbildung einen "statusbildenden" Charakter beimessen wollte - wofür nicht viel spricht -, steht einer Ergänzung der gesetzlichen Norm durch satzungsrechtliche Vorschriften verfassungsrechtlich nichts im Wege.
  • VG Osnabrück, 12.01.2000 - 6 A 309/98

    Anspruch eines Arztes auf die Gebietsbezeichnung Herzchirugie; Ärztliche

    Dabei sind die Ausführungen des BVerfG entsprechend der überkommenen Rechtsetzungspraxis dahin zu verstehen, daß nicht auch der Kanon der Facharztrichtungen selbst einschließlich der Teilgebietsbezeichnungen, sondern lediglich die dafür maßgeblichen Grundsätze durch Gesetz zu regeln sind, wie dies durch § 34 Abs. 2 HKG geschehen ist (vgl. dazu BVerwG, B. v. 27.05.1986 - 3 B 54.85 - Buchholz 418.00 Nr. 67; B. v. 21.11.1988 - 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76; ferner OVG Münster, U. v. 15.12.1992 - 5 A 796/91 - MedR 1993, 273; ferner Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1999, § 11 Rz. 28 ff. ).
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